auf der Grundlage der Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2- Virus und COVID-19 im Land Brandenburg vom 12. November 2021
- Bitte vereinbaren Sie ihre Besuchstermine in der Zeit von 10:00 bis 13:00 Uhr unter 033397/ 6070160 für den darauffolgenden Tag
- Besuche von max. 2 Person über 18 Jahre pro Tag, pro Bewohner, Haustiere sind nicht erlaubt
- Vor Betreten der Einrichtung hat jeder Besucher einen Negativtest (PoC-Antigen) unaufgefordert vorzulegen (nicht äter als 24 h)
- Der Zutritt ist nur mit FFP2 Maske gestattet
- Beachten Sie die Hygieneregeln des BZgA (siehe Aushang)
- Besucher mit Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen dürfen die Einrichtung nicht betreten
- Besuche finden nur in den Bewohnerzimmern statt, alle anderen Räumlichkeiten sind nicht zu betreten
- Die Besucherregistrierung ist verpflichtend
- Besuche in den Zeiten von 14:00 Uhr bis 15:00 sind nicht möglich
- Testzeiten in der Einrichtung Mo.- Fr. von 9.00–10.00 Uhr
Tritt in der Einrichtung ein COVID19 Fall auf, wird die Einrichtung sofort geschlossen und alle Besuchsanmeldungen sind dann abgesagt.
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